Achtung FernUSG! Brauchen alle Online-Kurse und Coachings eine teure Zulassung? 🎓 [SPOTLIGHT #42]

Published: Wed, 05/24/23

Ausgabe #42 - 24.05.23

Hallo ,

aktuell arbeite ich an den Inhalten für unseren neuen Kurs zum Thema Künstliche Intelligenz. Aber als ich damit anfing, die Videos und Texte in der bisher üblichen "Sie"-Anrede vorzubereiten, fühlte sich diese Form einfach nicht mehr passend an. Denn eigentlich bin ich in der persönlichen Kommunikation - und zwar in beide Richtungen - mit dem Großteil meiner Kunden und Leser/innen entweder sofort oder schon nach kurzer Zeit beim "Du" und nur in sehr seltenen Fällen bleibt es beim "Sie".

 

Daher haben wir uns dazu entschieden, ab sofort auch in unserer öffentlichen Kommunikation unsere Inhalte in der "Du"-Form zu verfassen. Ich hoffe natürlich, dass das für dich in Ordnung ist :-).


Kommen wir jetzt aber zum aktuellen Thema dieses SPOTLIGHT:
 

Achtung FernUSG! Brauchen alle Online-Kurse und Coachings eine teure Zulassung?

 

Na sowas, bis gestern dachten wir alle noch, KI wäre der nächste große Gamechanger. Dann schlugen zwei Urteile zum Thema Fernunterricht ein wie Blitze in die E-Learning-Branche. Der Donnerhall wird gewaltig sein und das Coaching-Business, so wie es jetzt ist, nachhaltig verändern.

 

Spätestens seit Digistore24 vor einigen Tagen viele Verkäufer von Online-Kursen, Online-Seminaren, Coachings und anderen E-Learning-Angeboten mit der “Drohung” aufgeschreckt hat in Zukunft Angebote abzulehnen oder zu löschen, die möglicherweise als Fernunterricht gelten, ist die Branche in heller Aufregung. Viele sehen ihre gesamte Unternehmensexistenz bedroht, andere nehmen das ganze vielleicht nicht ernst genug, aber eines steht für mich fest: Die E-Learning-Branche in Deutschland wird sich drastisch ändern (müssen).

 

Auf jeden Fall solltest du umgehend prüfen, ob deine Angebote womöglich unter das FernUSG fallen und somit eine teure Zulassung benötigen, denn in Sachen Strafen ist dieses Gesetz nicht zimperlich. Im schlimmsten Fall drohen bis zu 10.000 Euro Geldbuße. Bei kleineren Verstößen immerhin bis zu 1.000 Euro.

 

Genaueres erfährst du in einem ausführlichen Artikel im kostenlosen Mitgliederbereich oder in dem 14-seitigen Google Dokument unter dem Link unten. 

 

Inhalt:

  • Grundsätzliches über das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)

  • Einzelheiten zu den Urteilen und wie es eigentlich zu diesen gekommen ist

  • ob das FernUSG überhaupt für kommerzielle E-Learning-Angebote im B2B-Bereich gilt

  • und wie du deine Angebote so anpassen kannst, dass sie nicht unter das FernUSG fallen. 

Jetzt lesen (im Google Doc - Format)
 

P.S. Den zweiten Teil des KI-Spotlights habe ich aus aktuellem Anlass auf nächste Woche verschoben.

 

 
InternetUnternehmerAkademie
Inh. Sandra Christiansen

Knorrestr. 5
Hamburg Hamburg 20099
GERMANY


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