Spotlight Nr. 3: DSGVO - Sind Freebies wieder erlaubt?

Published: Sat, 09/21/19

SpotLight #3  |  21. September 2019
Früher einmal war es üblich mit Gratis-E-Books, Whitepapers oder anderen Freebies E-Mail-Adressen für seinen Newsletter einzusammeln. Mit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 sei dies, so wurde es von vielen Experten schon Monate vorher “prophezeit”, von einem Tag auf den anderen nicht mehr erlaubt - Kopplungsverbot!

Aber so ganz klar ist die Sache auch nicht. Dazu sind die Bestimmungen der DSGVO manchmal viel zu allgemein gehalten und/oder schwammig formuliert. In Einzelfällen müssen deshalb die Gerichte entscheiden - und die Bestimmungen entsprechend auslegen.

Jetzt hat das OLG Frankfurt dazu ein - wie ich finde (und hoffe) - richtungsweisendes Urteil gefällt. Man kann es so auslegen, dass Freebies eigentlich nie verboten waren - und der ganze Rummel ein wenig überzogen.

Können wir jetzt wieder Freebies für den Aufbau unserer E-Mail-LIsten nutzen?

Das Thema ist ein wenig verzwickt und man muss etwas weiter ausholen, wenn man wirklich verstehen möchte, was die DSGVO eigentlich bewirken soll - und welche Dinge erlaubt oder verboten sind. Deshalb habe ich einen etwas längeren Blogartikel zum Thema DSGVO und Freebies geschrieben - wenn Sie also am Wochenende etwa Zeit haben: https://www.internetunternehmerakademie.de/dsgvo-sind-freebies-wieder-erlaubt/


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